ÄNDERUNG seit 01.01.2026Die Zentralschweiz und der Kanton Zürich haben seit 01.01.2026 ein neues Verfahren zur Einreichung der EN-111 Formulare.
Das EN-111 Formular und alle benötigten Unterlagen werden NICHT MEHR in Papierform ausgefüllt und eingereicht.
Neu gilt der Elektronische Vollzug über die Plattform EVEN.www.energievollzug.chSie finden mich dort im Verzeichnis der unterschriftsberechtigten Personen und können mich darüber zur Bearbeitung eines EN-111 einladen.
Weitere Informationen und Hinweise zum neuen Verfahren finden Sie auch ganz ausführlich auf der Webseite von Energie Zentralschweiz:
https://www.energie-zentralschweiz.ch/vollzug/evenEin Video, welches das neue Verfahren ausführlich erklärt finden Sie hier:
youtube Schulung Plattform EVEN